RENTEN UND STIPENDIEN
Die Burgergemeinde Nidau beschliesst, gestützt auf Art. 50 Gemeindegesetz Kanton Bern vom 16. März 1998 und Art. 14 Organisationsreglement:
Der Renten- und Stipendienfonds ist eine Spezialfinanzierung Art. 58 VFHG für Mitglieder der Burgergemeinde und bezweckt
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die Ausrichtung von Zusatzrenten an die AHV- und IV-RentnerInnen;
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die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen;
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Leistungen an die Burgergemeinde Nidau aus den jährlichen Rechnungsüberschüssen.
Die Einkünfte und somit die Finanzierung des Fonds werden sichergestellt durch:
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Beiträge der Burgergemeinde Nidau;
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Gebundene Beiträge Dritter;
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Erträge des Fondsvermögens.
Die Beiträge der Burgergemeinde Nidau setzen sich zusammen aus:
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den Grundrenten aus den sich in den Burgerbeunden Nidau befindenden Baurechtsliegenschaften;
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den Einkaufssummen aus der Aufnahme in des Burgerrecht;
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der Burgergemeinde zukommenden Erbschaften und Schenkungen, sofern deren Einlage in den Fonds durch den Erblasser oder Schenker ausdrücklich angeordnet wurde.
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von der Burgergemeindeversammlung zu beschliessenden, besonderen Beiträgen.