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RENTEN UND STIPENDIEN

Die Burgergemeinde Nidau beschliesst, gestützt auf Art. 50 Gemeindegesetz Kanton Bern vom 16. März 1998 und Art. 14 Organisationsreglement:


Der Renten- und Stipendienfonds ist eine Spezialfinanzierung Art. 58 VFHG für Mitglieder der Burgergemeinde und bezweckt

  • die Ausrichtung von Zusatzrenten an die AHV- und IV-RentnerInnen;

  • die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen;

  • Leistungen an die Burgergemeinde Nidau aus den jährlichen Rechnungsüberschüssen.

 

Die Einkünfte und somit die Finanzierung des Fonds werden sichergestellt durch:

  • Beiträge der Burgergemeinde Nidau;

  • Gebundene Beiträge Dritter;

  • Erträge des Fondsvermögens.

 

Die Beiträge der Burgergemeinde Nidau setzen sich zusammen aus:

  • den Grundrenten aus den sich in den Burgerbeunden Nidau befindenden Baurechtsliegenschaften;

  • den Einkaufssummen aus der Aufnahme in des Burgerrecht;

  • der Burgergemeinde zukommenden Erbschaften und Schenkungen, sofern deren Einlage in den Fonds durch den Erblasser oder Schenker ausdrücklich angeordnet wurde.

  • von der Burgergemeindeversammlung zu beschliessenden, besonderen Beiträgen.

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